Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist.
Bei Minderjährigen ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
Vorausgesetzt werden Interesse und Betätigung im Sinne der Ziele des Vereins.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Der Verein unterscheidet bei der ordentlichen Mitgliedschaft zwischen:
1. Aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder haben im Sportboothafen einen Bootsliegeplatz bzw. einen Bootsliege-/
Standplatz (Wohnwagen) sowie - soweit die Voraussetzungen gegeben sind - einen Platz im
Winterobjekt (Bootshallen oder Freigelände).
Als aktive Mitglieder werden gleichfalls die Ehe-/Lebenspartner und die minderjährigen Kinder aufgenommen.
Aktive Mitglieder zahlen einen Aufnahmebeitrag und sind zur Durchführung der Wache
und zur Ableistung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsstunden
Eine Aufnahme aktiver Mitglieder erfolgt durch den Vorstand unter Beachtung der möglichen Bereitstellung eines Liegeplatzes.
Vorausgesetzt werden der Besitz eines Bootsführerscheines, das Sportboot muss mit Bootsschein
zugelassen und für das Boot eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
2. Passive Mitglieder
Passive Mitglieder wollen den Verein durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Sie haben kein Stimmrech,t möchten
nicht, können
nicht aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken. (Z. B. aus
gesundheitlichen und zeitlichen Gründen)
3. Fördernde Mitglieder
Als fördernde Mitglieder zählen alle volljährigen ordentlichen Mitglieder, die keinen Bootsliege-bzw. Bootsliege/Standplatz im Verein haben.
Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein vornehmlich ideell, finanziell und materiell.